29. März 2011 Neuer Gründerfonds für Technologieunternehmen startet

Mit einem neuen Betei­li­gungs­fonds kur­belt die Lan­des­re­gie­rung ab sofort Exis­tenz­grün­dun­gen im Tech­no­lo­gie­be­reich an. Das gab Thü­rin­gens Wirt­schafts­mi­nis­ter Mat­thias Mach­nig heute in Erfurt bekannt. Der mit zunächst 2 Mil­lio­nen Euro dotierte „Thü­rin­ger Grün­der­fonds“ (ThGF; PDF-Down­load) geht von heute Betei­li­gun­gen an inno­va­ti­ven Jung­un­ter­neh­men ein. „Grün­dun­gen mit inno­va­ti­ven Pro­dukt­ideen dür­fen nicht an der feh­len­den Anschub­fi­nan­zie­rung schei­tern“, sagte Mach­nig. Gerade unmit­tel­bar nach der Grün­dung sei es für ein Unter­neh­men aller­dings oft schwie­rig, eine not­wen­dige Finan­zie­rung zu erhal­ten. „Genau für die­ses Pro­blem wol­len wir mit dem neuen Finan­zie­rungs­an­ge­bot eine Lösung anbieten.“
„Der neue Fonds soll jun­gen, inno­va­ti­ven Unter­neh­men die Ent­wick­lung bzw. die Markt­ein­füh­rung neuer oder wesent­lich ver­bes­ser­ter Pro­dukte oder Dienst­leis­tun­gen erleich­tern“, erläu­tert Dr. Guido Boh­nen­kamp, Geschäfts­füh­rer der bm‑t betei­li­gungs­ma­nage­ment thü­rin­gen GmbH, die den Thü­rin­ger Grün­der­fonds mana­gen wird. Die Ziel­un­ter­neh­men müs­sen ihren Sitz in Thü­rin­gen haben und dür­fen nicht älter als drei Jahre sein.
Die Unter­neh­men kön­nen aus dem Thü­rin­ger Grün­der­fonds wirt­schaft­li­ches Eigen­ka­pi­tal bis zu einer Höhe von 200.000 Euro erhal­ten. Wenn sie min­des­tens 30 Pro­zent des benö­tig­ten Kapi­tals aus pri­va­ten Quel­len bei­steu­ern, erhöht sich die­ser Betrag auf bis zu 500.000 Euro pro Jahr und Finan­zie­rungs­runde, darf aber ins­ge­samt eine Mil­lion Euro pro Unter­neh­men nicht überschreiten.
Auch dar­le­hens­ähn­li­che stille Betei­li­gun­gen kön­nen Start-up-Unter­neh­men aus dem Fonds gewährt wer­den. Diese kön­nen auch ohne pri­vate Kofi­nan­zie­rung die Grenze von 200.000 Euro über­stei­gen, wenn dies die Euro­päi­schen Bei­hil­fe­re­geln gestatten.
Der Fonds ist bei der Stif­tung für Unter­neh­mens­grün­dun­gen und ‑för­de­run­gen in der gewerb­li­chen Wirt­schaft Thü­rin­gens (STUWT) auf­ge­legt wor­den und soll bei Bedarf auf­ge­stockt wer­den. Inter­es­sen­ten kön­nen sich an die Betei­li­gungs­ma­nage­ment­ge­sell­schaft des Frei­staa­tes, die bm‑t betei­li­gungs­ma­nage­ment thü­rin­gen GmbH, in Erfurt wenden.

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