Meldestelle gem. Hinweisgeberschutzgesetz
für MFT & PET II

bm|t
betei­li­gungs­ma­nage­ment
thü­rin­gen gmbh

Frau Wiebke Kutscher

Maxi­mi­lian-Welsch-Str. 6a
99084 Erfurt

+49 (0) 3 61 · 7447–601
wiebke.kutscher@bm‑t.com

Meldeformular

Rechtliche Hinweise zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Zielsetzung des HinSchG

  1. Die­ses Gesetz regelt den Schutz von natür­li­chen Per­so­nen, die im Zusam­men­hang mit ihrer beruf­li­chen Tätig­keit oder im Vor­feld einer beruf­li­chen Tätig­keit Infor­ma­tio­nen über Ver­stöße erlangt haben und diese an die nach die­sem Gesetz vor­ge­se­he­nen Mel­de­stel­len mel­den oder offen­le­gen (hin­weis­ge­bende Personen).
  2. Dar­über hin­aus wer­den Per­so­nen geschützt, die Gegen­stand einer Mel­dung oder Offen­le­gung sind, sowie sons­tige Per­so­nen, die von einer Mel­dung oder Offen­le­gung betrof­fen sind.
  3. Begriffs­be­stim­mung
    1. Ver­stöße sind Hand­lun­gen oder Unter­las­sun­gen im Rah­men einer beruf­li­chen, unter­neh­me­ri­schen oder dienst­li­chen Tätig­keit, die rechts­wid­rig sind.
    2. Infor­ma­tio­nen über Ver­stöße sind begrün­dete Ver­dachts­mo­mente oder Wis­sen über tat­säch­li­che oder mög­li­che Ver­stöße, die bei dem Beschäf­ti­gungs­ge­ber, bei dem die hin­weis­ge­bende Per­son tätig ist oder war, oder bei einer ande­ren Stelle, mit der die hin­weis­ge­bende Per­son auf­grund ihrer beruf­li­chen Tätig­keit im Kon­takt steht oder stand, bereits began­gen wur­den oder sehr wahr­schein­lich erfol­gen wer­den, sowie über Ver­su­che der Ver­schleie­rung sol­cher Verstöße.
    3. Mel­dun­gen sind Mit­tei­lun­gen von Infor­ma­tio­nen über Ver­stöße an interne oder externe Mel­de­stel­len oder externe Mel­de­stel­len, wobei die interne Mel­de­stelle bevor­zugt wer­den sollte.
       

Externe Meldestellen

Es besteht die Mög­lich­keit, sich auch direkt an eine externe Mel­de­stelle zu wen­den. Eine zen­trale externe Mel­de­stelle wurde im Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) ein­ge­rich­tet. Außer­dem gibt es bestehende Mel­de­sys­teme mit Son­der­zu­stän­dig­kei­ten bei der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (für Ver­let­zun­gen auf­sichts­recht­li­cher Bestim­mun­gen, deren Ein­hal­tung die BaFin kon­trol­liert), sowie beim Bun­des­kar­tell­amt (für kon­krete Hin­weise auf Kar­tell­ver­stöße). Die vor­han­de­nen Mel­de­ver­fah­ren an Organe, Ein­rich­tun­gen oder sons­tige Stel­len der Euro­päi­schen Union blei­ben vom Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz unberührt.